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Sie melden sich telefonisch oder über das Kontaktformular zu einem Vorgespräch an. Im ersten Kontakt, möchte ich Ihren Bedarf erfahren - suchen Sie Beratung/Coaching oder Therapie?

In der Regel, sind ein bis drei Vorgespräche notwendig, um Ihr Anliegen genau zu erfassen. In diesen Sitzungen stellen wir zugleich fest, ob eine tragfähige therapeutische Beziehung aufgebaut und ein gemeinsames Ziel ins Auge gefasst werden kann, das mit den zur Verfügung stehenden Mitteln erreichbar erscheint. Die Vorgespräche dienen auch dazu, uns kennen zu lernen, Fragen über das Setting zu stellen, über die Finanzierung, über meine Ausbildung und anderes in Erfahrung zu bringen.

Wenn die Abklärung Ihres Anliegens und des Auftrags beendet ist, werde ich Ihnen einen Therapie- bzw. Coaching/Beratungs-Vorschlag unterbreiten, der zur Behebung des Anliegens geeignet erscheint. Sie entscheiden, ob Sie diesen Vorschlag annehmen wollen oder nicht.

Abrechnung über die Krankenkasse

  • Die privaten Krankenversicherungen übernehmen, je nach Vertragsgestaltung, in der Regel die Kosten einer Therapie. Bitte fragen Sie bei Ihrem Versicherungspartner nach.
  • Bedauerlicherweise kann die Behandlung in einer Privatpraxis nicht oder nur in Ausnahmefällen, im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens, mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
  • Paartherapie und Coaching gehören nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen.

Vorteile als Selbstzahler

  • Es gibt keine monatelangen Wartezeiten.
  • Es sind keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme notwendig.
  • Absolute Diskretion bzw. Schweigepflicht ist gegeben.
  • Non-Reporting-System: Keine Auskunft bei Versicherungen und gegenüber Dritten.
  • Eine Annahme ist auch dann möglich, wenn Sie als Kassenpatient(in) nach beendeter oder abgebrochener Therapie in der zweijährigen Sperrfrist sind.
  • Sie selbst - nach Aufklärung und Empfehlungsaussprache - bestimmen die Dauer und die Frequenz der Beratung / Begleitung.
  • Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sog. "Sonderausgaben" in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach einem Entscheid des Finanzgerichts Münster (Az: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt worden sind.
  • Beruflich bedingtes Coaching können Sie steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
  • Die meisten meiner Klienten zahlen daher ihre Therapiestunden selbst. 

 Kosten

  • Detaillierte Informationen zum Honorar erhalten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.
  • Die Vorgespräche haben dieselben Honorarkosten wie die Therapie- bzw. Coachingstunden.
  • In besonderen Lebenslagen wird für bis zu 10 Sitzungen ein reduziertes Honorar in Rechnung gestellt.
  • Ein rechtzeitiges Absagen des Termins hat in der Regel mindestens 24 Stunden vorher zu erfolgen, andernfalls wird dieser in Rechnung gestellt.